Die französischen Entsorgungsabgaben

In Frankreich bekräftigt das Gesetz über das nationale Engagement für den Umweltschutz von 2010:".., dass jede natürliche oder juristische Person, die Einrichtungsgegenstände herstellt, importiert oder in Verkehr bringt, die Übernahme der Sammlung und die Behandlung der Abfälle, die besagte Produkte am Ende ihres Lebenszyklus verursachen, sicherstellt“.

Eine Durchführungsverordnung vom 6. Januar 2012 in Bezug auf „die Abfallwirtschaft der Einrichtungsgegenstände“ gibt die Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz für die Unternehmen ergeben, konkret wieder. Es handelt sich um die Anwendung des Prinzips der „erweiterten Verantwortung der Hersteller“, das auf die Möbelindustrie angewendet wird.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben die Vertreiber und Hersteller eigens die Umweltorganisationen ECOMAISON, ECOSYSTEM und VALOBAT gegründet. Sie dienen allen in Frankreich tätigen Unternehmen zur Organisation eines Sammel-, Recycling- und Verwertungsverfahrens für Möbel, Elektrogeräte, Elektrische Systeme und Baumaterialien.

Siehe auch: ECOMAISON

Siehe auch: VALOBAT

Siehe auch: ECOSYSTEM

Alle Unternehmen, die auf diesem Markt in Frankreich tätig sind, müssen den genannten Umweltorganisationen beitreten. Wenn sie Inverkehrbringer sind, insbesondere, wenn Sie ausländische Produkte importieren, müssen Sie jedem Produkt die zugehörigen Umweltabgaben zuweisen. Ab dem 1. Mai 2013 beginnt die Erhebung und die Inrechnungstellung der Entsorgungsabgaben gegenüber den Verbrauchern für jeden Einrichtungsgegenstand. In Anlehnung an das Verfahren für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (insbesondere für Elektrohaushaltsgeräte) werden Verbraucher Entsorgungsabgaben auf alle Einrichtungsgegenstände gemäß einer nationalen Tarifstaffelung entrichten müssen.

Die Tarifstaffelung für Entsorgungsabgaben für die Möbelbranche umfasst die folgenden Kategorien: Möbel, Elektrisches System und elektronisches System, Bauprodukte und Baustoffe/ Bauschutt, sowie Elektrogeräte. Die Entsorgungsabgaben werden vom Importeur berechnet und dann zum Preis addiert Die Addition (v. lat. addere = hinzufügen) ist eine der vier Grundrechenarten in der Arithmetik. In der Grundschule und in der Umgangssprache verwendet man meist den Ausdruck Zusammenzählen für die Addition von zwei oder mehr Zahlen. und zusätzlich zum Produktpreis in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für die gesamte Vertriebskette, vom Hersteller/Importeur bis zum Endkunden, wobei die Zusammensetzung des Preises für letzteren nachvollziehbar sein muss. Der Importeur überträgt die Entsorgungsabgaben anschließend an die Umweltorganisationen, damit die Sammlung und das Recyceln finanziert und organisiert werden kann. Sofern ein Produkt betroffen ist, müssen bei dessen Inverkehrbringung in Frankreich Entsorgungsabgaben erhoben werden.

Das CARAT-Modul: 9E - éco-mobilier

Damit Sie die Anforderungen des neuen Gesetzes auch mit CARAT korrekt umsetzen können, steht Ihnen das spezielle Modul 9E - éco-mobilier zur Verfügung. Das Modul kann gegen eine Gebühr über den CARAT-Vertrieb bestellt werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb.

Siehe auch: CARAT-Vertrieb International

Neben dem Modul werden zusätzlich auch spezielle Angaben für die Entsorgungsabgaben von Seiten der jeweiligen Hersteller benötigt. Diese Daten können ausschließlich von den Herstellern zur Verfügung gestellt werden. Sofern die Daten ein bestimmtes Datenformat einhalten, können diese Daten in CARAT übernommen werden.

Diese, für die Ausweisung der Entsorgungsabgaben notwendigen Daten, werden Ihnen nicht automatisch von Ihren Herstellern bereitgestellt. Bitte nehmen Sie deshalb Kontakt mit Ihren Herstellern auf, sofern Sie in CARAT die Ausweisung der Entsorgungsabgaben durchführen möchten.