Eco-mobilier

In Frankreich bekräftigt das Gesetz über das nationale Engagement für den Umweltschutz von 2010: „...dass jede natürliche oder juristische Person, die Einrichtungsgegenstände herstellt, importiert oder in Verkehr bringt, die Übernahme der Sammlung und die Behandlung der Abfälle, die besagte Produkte am Ende ihres Lebenszyklus verursachen, sicherstellt“.

Eine Durchführungsverordnung vom 6. Januar 2012 in Bezug auf „die Abfallwirtschaft der Einrichtungsgegenstände“ gibt die Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz für die Unternehmen ergeben, konkret wieder. Es handelt sich um die Anwendung des Prinzips der „erweiterten Verantwortung der Hersteller“, das auf die Möbelindustrie angewendet wird.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben die Vertreiber und Hersteller eigens eine Umwelteinrichtung, éco-mobilier, gegründet. Sie wurde am 1. Januar 2013 vom französischen Staat zugelassen und dient allen in Frankreich tätigen Unternehmen zur Organisation eines Sammel-, Recycling- und Verwertungsverfahrens für Haushaltsmöbel.

Das CARAT-Modul: 9E - éco-mobilier

Damit Sie die Anforderungen des neuen Gesetzes auch mit CARAT korrekt umsetzen können, steht Ihnen das spezielle Modul 9E - éco-mobilier zur Verfügung. Das Modul kann gegen eine Gebühr über den CARAT-Vertrieb bestellt werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb. Siehe auch: CARAT-Vertrieb International

Neben dem Modul werden zusätzlich auch spezielle Angaben für die Umweltabgabe von Seiten der jeweiligen Hersteller benötigt. Diese Daten können ausschließlich von den Herstellern zur Verfügung gestellt werden. Sofern die Daten ein bestimmtes Datenformat einhalten, können diese Daten in CARAT übernommen werden.

Diese, für die Ausweisung der Gebühr von éco-mobilier notwendigen Daten, werden Ihnen nicht automatisch von Ihren Herstellern bereitgestellt. Bitte nehmen Sie deshalb Kontakt mit Ihren Herstellern auf, sofern Sie auch in CARAT die Ausweisung der Gebühr für éco-mobilier durchführen möchten.